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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2009 - 3 Ta 122/09   

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https://dejure.org/2009,14573
LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2009 - 3 Ta 122/09 (https://dejure.org/2009,14573)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.06.2009 - 3 Ta 122/09 (https://dejure.org/2009,14573)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 3 Ta 122/09 (https://dejure.org/2009,14573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des einzusetzenden Einkommens bei der Prozesskostenhilfe; Kosten der Unterkunft und Heizung; Kosten allgemeiner Lebensführung

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2a; ; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 120 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des einzusetzenden Einkommens bei der Prozesskostenhilfe; Kosten der Unterkunft und Heizung; Kosten allgemeiner Lebensführung; Schulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 22.11.2006 - 9 W 13/06

    Prozesskostenhilfe: Abzugsfähige Verpflichtungen bei der Einkommensberechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2009 - 3 Ta 122/09
    Dies ist anerkanntes Recht (OLG Brandenburg vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - AG Garmisch-Partenkirchen vom 04.06.2008 - 1 F 590/07 -).
  • AG Garmisch-Partenkirchen, 04.06.2008 - 1 F 590/07

    Prozesskostenhilfe: Abzugsfähigkeit von Stromkosten bei der Einkommensberechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2009 - 3 Ta 122/09
    Dies ist anerkanntes Recht (OLG Brandenburg vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - AG Garmisch-Partenkirchen vom 04.06.2008 - 1 F 590/07 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - 7 Ta 80/10

    Prozesskostenhilfe - Absetzungsfähigkeit von ADAC-Mitgliedschaftsbeiträgen und

    Die vom Kläger geltend gemachten GEZ-Gebühren in Höhe von 5, 76 EUR monatlich wirken sich ebenfalls nicht einkommensmindernd aus, da es sich hier um Kosten der allgemeinen Lebensführung handelt, die als solche bereits im Freibetrag im Sinne von § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a ZPO berücksichtigt sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 17.06.2009 - 3 Ta 122/09, Beschl. v. 06.01.2009 - 11 Ta 217/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - L 10 R 2129/18
    Nämliches gilt hinsichtlich der Aufwendungen (vgl. Bl. 24 PKH-Beiheft) für den Telefon- und Internetanschluss (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.12.2015, 4 WF 174/15 in juris Rn. 7; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.06.2009, 3 Ta 122/09 in juris Rn. 17; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2008, 3 Ta 93/08 in juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.09.2007, 19 C 07.1530 in juris Rn. 5; Gottschalk, a.a.O., Rn. 313).
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